Marktwertermittlung
Für standardisierte Wohnimmobilien mit reduziertem Leistungsumfang
Was ist eine Marktwertermittlung?
Die Marktwertermittlung dient der überschlägigen Einschätzung des Immobilienwerts unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation. Sie stellt eine deutlich vereinfachte Form der Wertermittlung dar und unterscheidet sich in Umfang und Tiefe wesentlich von einem Verkehrswertgutachten.
Die Marktwertermittlung beschränkt sich auf die wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmale der Immobilie. Auf eine ausführliche Darstellung der Wertherleitung sowie auf vertiefte Erläuterungen wird verzichtet.
Hinweis: Diese Leistung ist nicht zur Vorlage bei Gerichten, Behörden / Finanzämtern geeignet.
Geeignete Objektarten
Wohnungseigentum
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Reihenhäuser
Maximal 180 m² Wohnfläche, ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Komplexität.
Einordnung
Marktwertermittlung
- Überschlägige Wertindikation
- Standard-Wohnimmobilien
- Nicht gerichtsfest
- Interne Orientierung
- Reduzierter Leistungsumfang
- Günstigeres Honorar
Verkehrswertgutachten
- Rechtssicherer Verkehrswert
- Alle Immobilienarten
- Gerichtsfest
- Vorlage bei Behörden
- Umfassende Herleitung
- Höherer Aufwand
Typische Anwendungsbereiche
Rechte und Belastungen
Die Marktwertermittlung erfolgt grundsätzlich unter der Annahme eines rechtsunbelasteten Zustands. Die Berücksichtigung eingetragener Rechte und Belastungen ist nicht Bestandteil des pauschalen Leistungsumfangs und kann bei Bedarf gesondert beauftragt werden.
Honorar
Aufgrund des reduzierten Leistungsumfangs liegt das Honorar regelmäßig unter dem eines Verkehrswertgutachtens. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Objekts.