Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke
Eigenständig zu betrachtende Bewertungsgegenstände.
Erbbauberechtigter und Erbbaugeber - unterschiedliche wirtschaftliche Perspektiven
Die Wertermittlung von Erbbaurechten gehört zu den komplexeren Themen der Immobilienbewertung. Sie erfordert fundierte Fachkenntnisse und ein sicheres Verständnis der vertraglichen und rechtlichen Besonderheiten. Dabei sind das Erbbaurecht als eigenständiges, grundstücksgleiches Recht des Erbbauberechtigten und das damit belastete Erbbaugrundstück des Eigentümers getrennt zu betrachten.
Erbbaurecht
Ein Erbbaurecht berechtigt dazu, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Es ist veräußerlich, vererblich und als grundstücksgleiches Recht im Grundbuch eingetragen. Der Erbbauberechtigte zahlt hierfür in der Regel einen vertraglich vereinbarten Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Für die Bewertung sind insbesondere Laufzeit, Erbbauzins, Bodenwertentwicklung und Regelungen zum Vertragsende von Bedeutung.
Der häufig verwendete Begriff „Erbpacht“ ist fachlich überholt; zutreffend ist Erbbaurecht.
Die vier prägenden Merkmale eines Erbbaurechts sind:
Fremdgrundstück
Grundstücksgleiches Recht
Veräußerlich und vererblich
Zeitlich befristet
Erbbaugrundstück
Ein Erbbaugrundstück ist ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht zugunsten eines Dritten belastet ist. Das Eigentum verbleibt beim Grundstückseigentümer, dessen Nutzung und Verwertbarkeit jedoch durch das bestehende Recht eingeschränkt sind. Als Gegenleistung erhält der Eigentümer in der Regel einen regelmäßigen Erbbauzins.
Für die Bewertung sind insbesondere der unbelastete Bodenwert, die Höhe und Anpassungsmöglichkeiten des Erbbauzinses, die Restlaufzeit des Erbbaurechts sowie die vertraglichen Regelungen zum Ablauf oder Heimfall von Bedeutung.
Honorar
Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke erfordern eine einzelfallbezogene Bewertung. Gern prüfen wir Ihren Fall und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot.