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Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke

Eigenständig zu betrachtende Bewertungsgegenstände.

Erbbauberechtigter und Erbbaugeber - unterschiedliche wirtschaftliche Perspektiven

Die Wertermittlung von Erbbaurechten gehört zu den komplexeren Themen der Immobilienbewertung. Sie erfordert fundierte Fachkenntnisse und ein sicheres Verständnis der vertraglichen und rechtlichen Besonderheiten. Dabei sind das Erbbaurecht als eigenständiges, grundstücksgleiches Recht des Erbbauberechtigten und das damit belastete Erbbaugrundstück des Eigentümers getrennt zu betrachten.

Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht berechtigt dazu, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Es ist veräußerlich, vererblich und als grundstücksgleiches Recht im Grundbuch eingetragen. Der Erbbauberechtigte zahlt hierfür in der Regel einen vertraglich vereinbarten Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Für die Bewertung sind insbesondere Laufzeit, Erbbauzins, Bodenwertentwicklung und Regelungen zum Vertragsende von Bedeutung.

Der häufig verwendete Begriff „Erbpacht“ ist fachlich überholt; zutreffend ist Erbbaurecht.

Die vier prägenden Merkmale eines Erbbaurechts sind:

Fremdgrundstück
Das Bauwerk steht auf einem Grundstück, das nicht dem Erbbauberechtigten gehört.
Grundstücksgleiches Recht
Das Erbbaurecht ist selbstständig, im Grundbuch eingetragen und rechtlich dem Eigentum angenähert.
Veräußerlich und vererblich
Es kann verkauft, belastet und vererbt werden.
Zeitlich befristet
Es wird für eine bestimmte Laufzeit bestellt und endet regelmäßig mit Rückfall des Bauwerks gegen Entschädigung.

Erbbaugrundstück

Ein Erbbaugrundstück ist ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht zugunsten eines Dritten belastet ist. Das Eigentum verbleibt beim Grundstückseigentümer, dessen Nutzung und Verwertbarkeit jedoch durch das bestehende Recht eingeschränkt sind. Als Gegenleistung erhält der Eigentümer in der Regel einen regelmäßigen Erbbauzins.
Für die Bewertung sind insbesondere der unbelastete Bodenwert, die Höhe und Anpassungsmöglichkeiten des Erbbauzinses, die Restlaufzeit des Erbbaurechts sowie die vertraglichen Regelungen zum Ablauf oder Heimfall von Bedeutung.

Honorar

Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke erfordern eine einzelfallbezogene Bewertung. Gern prüfen wir Ihren Fall und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot.

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