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Marktwertermittlung

Für standardisierte Wohnimmobilien mit reduziertem Leistungsumfang

Was ist eine Marktwertermittlung?

Die Marktwertermittlung dient der überschlägigen Einschätzung des Immobilienwerts unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation. Sie stellt eine deutlich vereinfachte Form der Wertermittlung dar und unterscheidet sich in Umfang und Tiefe wesentlich von einem Verkehrswertgutachten.

Die Marktwertermittlung beschränkt sich auf die wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmale der Immobilie. Auf eine ausführliche Darstellung der Wertherleitung sowie auf vertiefte Erläuterungen wird verzichtet.

Hinweis: Diese Leistung ist nicht zur Vorlage bei Gerichten, Behörden / Finanzämtern geeignet.

Geeignete Objektarten

Wohnungseigentum
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Reihenhäuser

Maximal 180 m² Wohnfläche, ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Komplexität.

Einordnung

Marktwertermittlung
Verkehrswertgutachten

Typische Anwendungsbereiche

Interne Vermögensübersichten
Erste Einordnung im Vorfeld von Kauf- oder Verkaufsüberlegungen
Orientierung im Rahmen von Abstimmungen mit Miteigentümern, Familienangehörigen und sonstigen Beteiligten

Rechte und Belastungen

Die Marktwertermittlung erfolgt grundsätzlich unter der Annahme eines rechtsunbelasteten Zustands. Die Berücksichtigung eingetragener Rechte und Belastungen ist nicht Bestandteil des pauschalen Leistungsumfangs und kann bei Bedarf gesondert beauftragt werden.

Honorar

Aufgrund des reduzierten Leistungsumfangs liegt das Honorar regelmäßig unter dem eines Verkehrswertgutachtens. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Objekts.

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